Gutachten zu Orts- und Landschaftsbild

Architekt Franz Sam steht unter anderem auch für Gutachten zu Orts- und Landschaftsbild zur Verfügung, nach Paragraph 54 und 56 der Niederösterreichischen Bauordnung. Diese Tätigkeit beinhaltet die Analyse und das Ausloten verschiedenster Optionen bezüglich der architektonischen Gestaltung von Ortsbild und Landschaft im Zuge von Bauverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).

In diese Gutachtertätigkeit fliessen langjährige Erfahrung im Architekturbereich und mit Gestaltung des öffentlichen Raumes ein, wie zum Beispiel die Gestaltung des Kremsflusses im Zuge des Ausbaus des Hochwasserschutzes oder Platzgestaltung in Emmersdorf.

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